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Text-Klau unter Schreiberlingen: Urheberrechtsverletzung ist strafbar

Jeder Texter, Autor, Journalist und PR-Fachmann weiß: Abschreiben gehört sich nicht. Trotzdem ist Text-Klau weit verbreitet. Vor allem im Internet, wo Inhalte meist kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sieht man die Sache mit dem „Unique Content“ nicht ganz so eng. Wir haben recherchiert, wie du dich als Schreiberling vor Text-Klau schützen kannst und welche Konsequenzen der Diebstahl von geistigem Eigentum zur Folge hat.


Wir als PR-Agentur wissen: Schreiben ist harte Arbeit. Wenn sich die Muse einmal nicht blicken lässt und die Recherchen nur zäh vorankommen, kann ein Artikel, eine Pressemitteilung oder ein Slogan zum Kraftakt werden. Umso ärgerlicher, wenn dein mühsam erarbeiteter Text einfach schamlos geklaut wird.

Sich als Kreativschaffender mit fremden Federn zu schmücken, ist ein absolutes No-Go. Leider gibt es immer wieder „schwarze Schafe“, die es mit der Moral nicht ganz so genau nehmen – und die schöpferischen Leistungen anderer als ihre eigenen verkaufen.

Text-Klau im InternetText-Klau: Wann gilt ein Artikel als Plagiat?

Der Diebstahl geistigen Eigentums wird als Plagiat bezeichnet. Die wichtigsten Plagiatstypen für Schreiberlinge sind:

  • Das Textplagiat: Wenn du Textpassagen und Zitate eines anderen Autors wortwörtlich übernimmst und als deine eigenen ausgibst, verstößt du damit gegen das Urheberrecht – und machst dich strafbar.
  • Das Ideenplagiat: Auch wenn du Gedankengänge anderer Personen in deinen Text einbaust, musst du diese Stellen entsprechend kennzeichnen. Selbst wenn du die Gedankengänge des anderen Autors mit deinen eigenen Worten umschreibst, musst du deren Urheber angeben. Andernfalls erstellst du ein Ideenplagiat.
  • Übersetzungen: Übersetzt du einen fremdsprachigen Text in die deutsche Sprache, musst du den Autor des fremdsprachigen Artikels als dessen Urheber angeben. (Quelle)

Mein Text wurde geklaut! Was jetzt?

Dein Text wurde geklaut, ohne dass du als Urheber angeführt wirst? Dann ist deine Arbeit Opfer eines Plagiats geworden. Was du jetzt tun kannst:

  1. Kontakt suchen: Manchmal kommt ein Plagiat aus Versehen zustande – etwa dann, wenn ein Autor nicht genügend Recherchequellen nutzt oder unbewusst Passagen eines anderen Texters übernimmt. Oder wenn der Betreiber einer Seite gar nicht weiß, dass er deinen Artikel nicht einfach so veröffentlichen darf. Deshalb solltest du den Text-Dieb erst einmal anschreiben und bitten, den Text von seiner Seite zu entfernen – oder dich zumindest als Urheber anzuführen.
  2. Ultimatum stellen: Sollte der Text-Dieb nicht reagieren oder die Entfernung deines Textes verweigern, kannst du ihm ein Ultimatum setzen. Entweder, der Text wird bis Datum XY entfernt, oder du wirst juristische Schritte einleiten. Eine klare Ansage kann Wunder bewirken.
  3. Einen Anwalt einschalten: Kannst du mit Freundlichkeit nichts erwirken, solltest du dich vertrauensvoll an einen Anwalt wenden, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Dieser wird alle weiteren Schritte mit dir besprechen und dem Text-Dieb gegebenenfalls eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen. Auch eine Nachlizensierung ist möglich. Das bedeutet, dass du deine Texte im Nachhinein an den Text-Dieb verkaufen kannst und ihn so zu deinem (zahlenden) Kunden machst. (Quelle)

Wie du dich als Texter vor Plagiaten schützen kannst

Du bist Texter, Autor, Journalist oder PR-Experte und möchtest sichergehen, dass du hochwertigen „Unique Content“ lieferst? Mit wenigen Tipps kannst du dich gegen unbewusste Plagiate absichern:

  • Lege Wert auf die Gründlichkeit deiner Recherchen und ziehe mindestens zwei bis drei Quellen heran.
  • Achte darauf, deine eigenen Formulierungen und Ideen in den Text einfließen zu lassen. Sprich deine eigenen Gedanken zu einem Thema laut aus, zeichne sie auf Tonband auf und schreib sie dann nieder.
  • Entwickle deinen eigenen Stil und bleibe ihm treu.
  • Lege den Fokus auf andere Aspekte eines Themas, als die Texte, die du als Quellen heranziehst.
  • Achte darauf, dass sich deine Struktur von jener deiner Quelltexte unterscheidet.
  • Gib sowohl bei direkten als auch indirekten Zitaten stets deren Quellen an. (Quelle)

Lifelike PR: „Unique Content“ mit Hand und Fuß

Unser Fazit: Schummeln lohnt sich nicht! Text-Klau verstößt nicht nur gegen moralische und rechtliche Grundsätze, auch ist  „Unique Content“ (= einzigartiger Content) unverzichtbar, um in der Google-Suchmaschine ein gutes Ranking zu erzielen. Einfach gesagt: Ohne „Unique Content“ wird es schwer, langfristig User auf die eigene Webseite zu ziehen und für seine Inhalte zu begeistern. Wir von Lifelike PR haben übrigens unsere ganz eigenen Strategien entwickelt, um die Einzigartigkeit unserer Inhalte sicherzustellen: Wir behalten beim Texten stets die individuellen Bedürfnisse und Wünsche unserer Kunden und Zielgruppen im Blick. So schreiben wir nicht nur Texte, sondern Geschichten, die berühren und durch Emotionen, Ehrlichkeit und Authentizität im Gedächtnis bleiben. #becausewelovewhatwedo #lifelikrepr #pragentur

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